Kirchenratswahlen in Großau

Im Herbst 2025 stand für die Kirchengemeinde Großau eine wichtige Etappe an: die Wahl des neuen Kirchenrates. Die Wahl war von Amtswegen für den 9. November 2025 vorgesehen. Die Grundlagen für die Wahlen sind in der Wahlordnung und der Wahlvorschrift der Evangelischen Kirche A.B. in Rumänien geregelt (Kirchenordnung_KO_Internetversion.pdf)

Diese Wahl war ein Meilenstein in der Geschichte der Großauer Kirchengemeinde: Zum ersten Mal seit der massenhaften Auswanderung der Großauer, bestand die Möglichkeit für Gemeindeglieder mit Wohnsitz im Ausland, an der Wahl zum Kirchenrat teilzunehmen und somit die Geschicke der Kirchengemeinde für die nächsten Jahre mitzuentscheiden.

Für den Kirchenrat wurden engagierte Kirchengemeindeglieder gesucht, die bereit sind, die Kirchengemeinde aktiv mitzugestalten. Der Kirchenrat ist das Herz der Gemeindeleitung: Hier werden wichtige Entscheidungen getroffen, Ideen entwickelt und die Zukunft der Kirchengemeinde auf weltlicher und geistlicher Ebene geprägt. Gerade für die Kirchengemeindeglieder bietet sich durch die Mitarbeit im Kirchenrat eine hervorragende Möglichkeit, etwas in Großau, vor Ort zu bewegen – sei es im Bereich der Gemeinschaftsarbeit, bei Veranstaltungen oder beim Erhalt der Großauer Kirchenburg als Ankerpunkt für die Großauer und ihre Freunde.

Die Gemeindeglieder wurden Anfang September 2025 per e-Mail eingeladen, dieses Vorrecht der aktiven Mitgestaltung zu ergreifen und über die Wahlordnung und ihre Vorschriften informiert.

Wer darf wählen?

  • Alle getauften und konfirmierten Mitglieder unserer Kirchengemeinde,
  • die mindestens 18 Jahre alt sind,
  • im Gemeindeverzeichnis eingetragen sind und
  • ihren Kirchenbeitrag für das vorhergehende Jahr (2024) entrichtet haben

Wer darf gewählt werden?

  • Alle wählberechtigten Mitglieder, die
  • mindestens 21 Jahre alt sind,
  • sowie mindestens seit einem Jahr Gemeindeglied sind.

Einer größeren Zahl von sehr engagierten Gemeindegliedern, die 2025 in die Gemeinde aufgenommen worden sind, war die erstmalige Teilnahme an der Wahl oder die Kandidatur aufgrund der Wahlordnung leider nicht möglich.

Der Wahlausschuss, bestehend aus Pfarrer Heinz-Dietrich Galter, Laura Luchian und Dagmar Baatz, informierte in der Folge die Gemeindeglieder über die Kandidatenmeldungen und den Wahlmodus der persönlichen Wahl zum Termin vor Ort oder der Briefwahl.

Der Ablauf der Briefwahl ist dezidiert in der Wahlvorschrift der Evangelischen Kirche A.B in Rumänien, festgelegt. So mussten die persönlichen Wahlunterlagen beim Gemeindebüro Neppendorf abgerufen werden, diese wurden dem Gemeindeglied per Post zugesendet. Der ausgefüllte Wahlschein und die Wahlliste gingen dann vom Gemeindeglied per Post an das Gemeindebüro in Neppendorf.

Am 09.11.2025 haben dann im Anschluss an den Gottesdienst in der Großauer Kirche die Kirchenratswahlen 2025 stattgefunden.

Der Gemeinde wurde das Ergebnis der Wahlen mitgeteilt:

Wahlberechtigt laut Wählerliste (Stichtag 31.12.2024)

120 Gemeindeglieder, davon 31 vor Ort lebend, 89 außerhalb Rumäniens.

Zur Wahl konnten sich Gemeindeglieder aufstellen lassen, die länger wie 1 Jahr Gemeindeglied waren.

Wahlmodus: persönlich vor Ort oder Briefwahl

Wahlausschuss: Pfarrer Heinz-Dietrich Galter, Laura Luchian, Dagmar Baatz

Informationen zur Wahlbeteilung:

Abgerufene Briefwahlunterlagen: 41

Am Wahltag gezählte Briefwahlunterlagen: 37

Persönlich vor Ort abgegebenen Stimmzettel: 4

Gesamt abgegebene Stimmen: 41

Die Wahlbeteiligung lag bei 34,17%

Wahlergebnis Kirchenratswahl:

Mandat: 4 Jahre, abgegebene Stimmen: 41

Ungültig: 0

Huber Andreas:          41 Stimmen

Krauss Mathias jun.:   35 Stimmen

Liebhart Johann:        35 Stimmen

Reuss Maria:              27 Stimmen  

Stieger Josef:             37 Stimmen

Wahlergebnis Kuratorenwahl:

Mandat: 4 Jahre, abgegebene Stimmen 40

ungültig:0 Enthaltung:0

Krauss Mathias sen.:   40 Stimmen

Wahlergebnis Vertreter-/in zur Bezirkskirchenversammlung

Mandat: 4 Jahre, abgegebene Stimmen 41

ungültig: 1

Krauss Mahtias jun.    33 Stimmen

Reuss Maria                 7 Stimmen

Gemäß Beschluss des Kirchenrates vom 02.09.2025, ist der/die Vorstandvorsitzende der HOG Großau, kraft seines Amtes ordentliches Mitglied des Kirchenrates.

Herzlichen Dank allen die sich an der Wahl beteiligt haben und dieses besondere Vorrecht zu wählen, ausgeübt haben.

Herzlichen Dank den Gemeindegliedern die sich zur Wahl aufgestellt haben. Gott schenke seinen Segen, die Kraft und Freude für die Arbeit in der Gemeindevertretung.

Für den Wahlausschuss 

Dagmar Baatz