Um den Status der Kirchengemeinde Großau zu wahren und weiter zu stärkern ist die Mitgliedschaft in der Kirchengemeinde von zentraler Bedeutung. Denn als Teil der Evangelischen Kirche AB obliegt es prinzipiell unserer Kirchengemeinde selbst, mit den Herausforderungen der Zeit umzugehen. Mit vielen Gemeindegliedern schaffen wir das Fundament und verschaffen uns das notwendige Gehör. Mit dieser Mitgliedschaft stärken wir alle die Kirchengemeinde Großau, sichern ihr Überleben und gleichzeitig unseren Zugang, die Nutzung und den Erhalt der Kirchenburg Großau als das kollektive Gedächtnis unserer Vorfahren.

Im Gegensatz zur Mitgliedschaft in der HOG steht die Mitgliedschaft in der Kirchengemeinde Großau in einem kirchlichen Zusammenhang. Als Glied der Evangelischen Kirche AB ist die Kirchgemeinde an die Kirchenordnung mit all den einhergehenden Rechten und Pflichten gebunden (vgl. www.evang.ro). Diese beziehen sich sowohl auf das geistliche Leben als auch auf die weltlichen Umstände.

 

.: Arten der Mitgliedschaft

Bereits seit 1995 war es den ausgewanderten Siebenbürgern möglich, sich mit ihrer ehemaligen Heimatgemeinde durch die sogenannte „Mitgliedschaft im Sonderstatus“ verbunden zu zeigen. Diese Art der Mitgliedschaft wurde jedoch von vielen Landsleuten als eine Mitgliedschaft zweiter Klasse empfunden, da die Mitglieder im Sonderstatus nur begrenzte Rechte (z.B. kein Wahlrecht) und Pflichten hatten. Im Jahre 2013 wurde schließlich durch einen Erlass (LKZ: 3338/2013 mit Durchführungsbestimmungen LKZ 836/2014) die Mitgliedschaft von Ausländern neu geregelt. Neben der konventionellen Erstmitgliedschaft für in Rumäninen wohnhaften Personen sind folgende Mitgliedschaften möglich:

  • Zweitmitgliedschaft (Vollmitglied mit Wahlrecht).
    Es handelt sich um eine vollwertige Mitgliedschaft, jedoch ist eine vorhandene Erstmitgliedschaft in einer anderen evangelischen Kirche (z.B. in der Evangelischen Kirche Deutschland) erforderlich. Durch diese Zweitmitgliedschaft wird man ein ordentliches Mitglied in der Heimatgemeinde mit vollen Rechten und Pflichten.
  • Mitglied im Sonderstatus (eingeschränkt ohne Wahlrecht).
    Es handelt sich um eine eingeschränkte Mitgliedschaft, auch hier ist eine vorhandene Erstmitgliedschaft in einer anderen evangelischen Kirche erforderlich.

 

Durch die Kirchenordnung der evang. Kirche AB werden die Rechte und Pflichten der Gemeindemitglieder allgemein geregelt. Diese sind u.a..

  • Walrecht in der Gemeindevertretung (nur Erst- und Zweitmitglieder)
  • Recht auf Kasualien (Taufe, Trauung, Konfirmation, Beerdigung) zu den Tarifen für Gemeindeglieder.
  • Recht auf Information.
  • Recht auf Seelsorge.
  • Recht auf Grabstelle zu den Tarifen für Gemeindeglieder.
  • Recht auf diakonische Hilfe (auf Ansuchen).
  • Pflicht zur Teilnahme am Gemeindeleben.
  • Pflicht zu einem dem Evangelium entsprechenden Leben.
  • Pflicht zur Zahlung eines jährlichen Kirchenbeitrags

 

Die HOG Großau hat ein sehr großes Interesse daran, die Kirchengmeinde Großau zu stärken. Daher unterstützen wir beim Antrag und bei der Verwaltung der Kirchengemeinde-Mitgliedschaft mit folgendem Antragsformular und einer Einzugsermächtigung. Wir wollen alle Großauer ermutigen, die Möglichkeit zu nutzen und unsere Gemeinde zu stärken!

 

Antragsformular: Antrag für Mitgliedschaft in der Kirchengemeinde Großau (2020)

Weitere Informationen:  Evangelische Kirche A.B. in RumänienEvangelisches Bezirkskonsistorium Hermannstadt

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